Shootingvertrag Allgemein - Stand September 2019

Shootingvertrag Allgemein Stand September 2019 (PDF-Download bitte hier klicken)

Foto- bzw. Shootingvertrag

 

Daten des Auftraggebers (AG):

 

Name / Vorname oder Firma:

Strasse:

Postleitzahl und Ort:

Telefon:                         Mobil:

Email:

 

 

 

 

Daten des Auftragnehmers (AN):

 

Name / Vorname - Firma:                Dimede Gerald Beineke Photography

Strasse:                                               Siekstraße 29

Postleitzahl und Ort:                        37697 Lauenförde

Telefon:                                              05273 – 88608                   Mobil:                  0174 – 328 55 74

Email:                                                  info@gerald-beineke-fotografie.de

Internet:                                            www.gerald-beineke-fotografie.de

 

Studio-Anschrift:

Strasse:                                              Corbiestraße 1

Postleitzahl und Ort:                        37671 Höxter

 

 

§ 1 Präambel

Der AG ist a) Privatperson oder b) Unternehmer

 

 

 

Der Auftrag bezieht sich auf die Dokumentation (Veranstaltung, Anlass):

 

Art der Dokumentation:

 

Datum:             Zeitraum von / bis:

Strasse:         

Postleitzahl und Ort:

Sonstige Wünsche:              

 

 

Dieser Vertrag regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit.

 

 

§ 2 Vertragsgegenstand

 

1. Die Fotografien dokumentieren bzw. beinhalten die oben aufgeführte Veranstaltung, den Zweck,  den Anlass). In der Anlage 1 sind Anzahl der zu liefernden Bilder und das Equipment beschrieben, das der AG beizustellen hat.

 

2. Es kann vorkommen, daß meine Fotografen-Kollegin Frau Susanne Scholz (www.susanne-scholz-photography.de) hilfreich und unterstützend bei dem Fotoshooting als Fotografin mitwirkt. Weiterhin ist es möglich das Frau Scholz einen Teil der Bild-Nachbearbeitung übernimmt. Zum Zweck einer solchen Nachbearbeitung werde ich Frau Susanne Scholz die entsprechenden Bilddateien zur Verfügung stellen. Frau Scholz verpflichtet sich selbstverständlich dazu, mit den Bilddaten genauso verantwortungsbewusst umzugehen wie der AN und die Datenschutz-Richtlinien einzuhalten.

 

3. Der AN wählt den Ort der Aufnahme selbständig auf Grund der inhaltlichen und künstlerischen Vorgaben.

 

4. Die Übergabe der Werke nach Abschluss einer eventuellen Nachbearbeitung (§3) erfolgt in Form von einem Datenspeicher (z. B. Stick, Disk oder ähnlichem).

 

Die Fotos werden vom AN für den Zeitraum von 6 Monaten gespeichert um dem AG die Möglichkeit von eventuellen Nachbestellungen zu geben. Eventuelle Arbeitskopien werden___  Tage nach Übergabe des Datenträgers gelöscht. Ein Backup ist nicht vorgesehen.

 

Download (Benutzer, Kennwort und Adresse werden dem AG bekanntgegeben, die Löschung der Daten erfolgt _____ Tage nach dem bestätigten Download, ein Backup ist nicht vorgesehen.

Alternativ:                          _________________________________________________________________________________________

 

                                           _________________________________________________________________________________________

 

§ 3 Nachbearbeitung

a) Es sind keine Nachbearbeitungen vorgesehen

b) Nachbearbeitungen von             _____ Stunden sind im Honorar inkludiert

c) Der AG kann maximal                   _____ Nachbearbeitungen verlangen

d) Nach ____ erfolglosen Nachbearbeitungen hat der AG das Recht vom Auftrag zurückzutreten

 

 

§ 4 Übertragung der Rechte

 

Der AN überträgt dem AG die:

a) Vollständigen

 oder

b) ausschließlichen

 oder

c) unterlizenzierbaren

oder

d) zeitlich, räumlich, inhaltlich nicht begrenzten

Nutzungs- und Verwertungsrechte an den übergebenen und abgenommenen fotografischen Werken.

Eingeschlossen sind die Vervielfältigungs- und Verbreitungssrechte inklusive der Verwendung für Vermarktung in Print- und Online-Medien.

Der AG hat weiter das Recht die Werke auszustellen, sie öffentlich zugänglich zu machen, in Telemedien zu senden und zu bearbeiten.

Der Auftragnehmer garantiert, dass er zur Nutzungs- und Rechteübertragung befugt ist und die Werke persönlich erstellt hat.

Seitens des AG wird dem AN das Recht zuerkannt, die Werke als Referenz sowohl für nichtkommerzielle Zwecke als auch für kommerzielle Zwecke zu verwenden (Print, online).

Die Nennung des AN als Urheber ist vereinbart, wenn es angemessen und möglich ist

 

§ 5 Vergütung

Die Vergütung ist als:

a) Pauschalhonorar in Höhe von   _______ EUR (inkl. Nachbearbeitung) vereinbart

oder

b) Tagessatz in Höhe von                  _______ EUR / Tag, limitiert mit ___ Tagen, vereinbart

oder

c) Stundensatz in Höhe von            _______ EUR / Stunde, limitiert mit ____ Stunden vereinbart

Alle Beträge sind Brutto und enthalten bereits die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19 %.

Mit der Vergütung sind alle Kosten des AN abgegolten. Falls erforderlich müssen zusätzliche Aufwendungen mit dem AG abgestimmt werden.

Die Tages- oder Stundensätze werden nach tatsächlich erbrachtem Aufwand abgerechnet. Zur Dokumentation kann der AN eine schriftliche Leistungsbestätigung verlangen.

Die Vergütung erfolgt durch:

a) In Bar nach erfolgter Leistung bzw. nach Übergabe der erstellten Fotografien oder Fotodateien.

oder

b) Überweisung auf Konto                              IBAN:                   DE65 2505 0000 0027 0626 03

                                                                          BIC:                       NOLADE2HXXX

                                                                          Braunschweigische Landessparkasse

Es gilt ein Zahlungsziel von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung an den AG vereinbart.

 

§ 6 Geheimhaltung

Der AN verpflichtet sich und seine Erfüllungsgehilfen zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. Er wird alle Maßnahmen treffen, um die Kenntnisnahme solcher Informationen durch Dritte zu verhindern.

Als vertraulich im Sinne dieses Vertrages gelten Informationen über persönliche, wirtschaftliche, technische und wissenschaftliche Aspekte, soweit sie nicht vor Abschluss des Vertrages einer Öffentlichkeit bekannt waren.

Die Pflicht zur Geheimhaltung setzt sich nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort. Unterlagen, die der AG zur Verfügung gestellt hat, sind nach Beendigung des Auftrages vollständig an den AG zu übergeben.

 

§ 7 Vertragsdauer und Beendigung

Der Vertrag gilt nach Abnahme oder durch Rücktritt eines der Vertragspartner als beendet. Der AN hat, auch bei vorzeitiger Beendigung, Anspruch auf die volle Bezahlung, wenn die Werke den Vorgaben entsprechend angefertigt, übergeben und abgenommen wurden.

Verweigert der AG die Abnahme aus wichtigem Grund oder können die Rechte nicht in vollem Umfang, unbelastet übertragen werden, ist eine Nachbesserungsfrist von 14 Tagen vereinbart.

Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung der Parteien.

 

§ 8 Haftung

a) Haftungsausschluss wird vereinbart, soweit nicht anders bestimmt

oder

b) kein Haftungsausschluss gilt als vereinbart bei

                    Schäden an Sach- und Rechtsgütern, die vorsätzlich / grob fahrlässig verursacht wurden

                    Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die leicht fahrlässig verursacht wurden

                    Für Schäden, die dazu führen, dass der Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden

                    kann

                    (Verletzung der Kardinalpflicht) ist bei leichter / fahrlässiger Verletzung eine

                    Summenbegrenzung von _____________ EUR vereinbart.

 

§ 9 Verpflichtung des AN

 

Der AN verpflichtet sich:

- den vereinbarten Lieferzeitpunkt pünktlich einzuhalten und die Übergabe sicherzustellen

- die Werke nicht unberechtigt weiterzugeben oder zu nutzen

- sich die Rechte von Dritten, die an der Herstellung beteiligt oder auf den Fotografien abgebildet sind, zu sichern (Model-Release-Vertrag)

Wird gegen eine dieser Pflichten verstoßen, gilt eine Konventionalstrafe von __________ EUR vereinbart.

 

§ 10 Sonstiges

- Salvatorische Klausel: Die Wirksamkeit des gesamten Vertrages bleibt unberührt, wenn einzelne

  Bestimmungen des Vertrages unwirksam, ungültig oder undurchführbar sind.

- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, als Gerichtsstand wird der Sitz des AN vereinbart.

 

 

§ 11 Beilagen

Eventuell Beilagen (Model-Verträge, Bestätigung von Nutzungsrechten, Materialien, etc. )

 

§ 12 Bestätigungen / Unterschriften

 

 

 

Auftragnehmer (AN):                                                                  Auftraggeber (AG):

 

 

_________________________________________                       _________________________________

 

Datum,Unterschrift                                                                      Datum, Unterschrift

 

 

 

 

 

 

Datenschutzerklärung

 

(Im Zusammenhang mit dem vorstehend beschriebenen FOTOVERTRAG)

 

 

 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

 

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

 

 

 

Gerald Beineke

 

Siekstraße 29

 

37697 Lauenförde

 

E-Mail: info@gerald-beineke-fotografie.de oder dimede@t-online.de

 

 

 

Hinweis: Sämtlicher E-Mail Verkehr erfolgt unverschlüsselt.

 

 

 

 

 

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

 

Zweck der Verarbeitung der Aufnahmen ist die im Vertrag beschriebene Herstellung von

 

Fotografien der im Vertrag genannten Dokumentation, des Fotoshootings oder der Aufnahmegegenstände für die persönlichen Interessen des/der Auftraggeber/s.

 

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist bezogen auf die Aufnahmen des/der Auftraggeber/s

 

oder auf die vertragliche Vereinbarung, Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, bei sonstigen an dem zu

 

fotografierenden Event teilnehmenden Personen das berechtigte Interesse des/der

 

Auftraggeber/s sowie das berechtigte Interesse von Digital Medien Design Fotography Gerald Beineke an der Ausübung ihrer Tätigkeit, Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.

 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

 

Die Aufnahmen werden durch Fotografinnen von Digital Medien Design Photography Gerald Beineke im Auftrag des/der Auftraggeber/s und diesem /diesen zur Verfügung gestellt.

 

Die Aufnahmen werden je nach Art der vereinbarten Lieferung/Übermittlung und

 

Arbeitsergebnisse (z.B. Fotoabzüge, Fotoalbum) entsprechenden Dienstleistern zur

 

Datenübermittlung oder zur Erbringung von Printdienstleistungen im Rahmen gesonderter

 

Aufträge und datenschutzrechtlicher Vereinbarungen zugänglich gemacht.

 

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (außerhalb EU)

 

Eine bewusste, aktive Übermittlung der Aufnahmen und weiteren Daten in ein Drittland

 

erfolgt im Regelfall nicht.

 

Automatische Entscheidungsfindung (Profiling)

 

Findet nicht statt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Die Aufnahmen werden für die Dauer der vereinbarten Nachbestellmöglichkeit gespeichert.

 

Darüber hinaus ist Digital Medien Design Photography Gerald Beineke berechtigt (aber nicht verpflichtet) die dem/den Auftraggeber/n als vereinbartes Arbeitsergebnis übergebenen Aufnahmen als Original Dateien samt Fotovertrag zum Nachweis der Urheberschaft und damit zur

 

Ausübung von oder Abwehr gegen Rechtsansprüche (berechtigtes Interesse) für die Dauer

 

der urheberrechtlichen Schutzfristen (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) aufzubewahren.

 

Die nicht dem/den Auftraggeber/n übergebenen Aufnahmen werden zeitnah gelöscht.

 

Kundendaten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (z.B. Rechnungen nach

 

steuerlichen Bestimmungen), werden bis zum Ablauf der gesetzlichen

 

Aufbewahrungspflichten aufbewahrt und anschließend gelöscht.

 

 

 

 

Ihr/e Recht/e als Betroffener/e

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeite, so haben Sie das Recht, Auskunft über

 

die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

 

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf

 

Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

 

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder

 

Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung

 

einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

 

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur

 

Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren

 

durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art.

 

20 DSGVO).

 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Verantwortliche

 

(Digital Medien Design Photography Gerald Beineke), ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei dem/der Landesbeauftragte/n für den

 

Datenschutz.

 

Für                  zuständig ist die Landesdatenschutzaufsicht

 

 

 

NRW Daten eintragen

 

 

 

 

 

 

 

Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Wenn Sie in die Verarbeitung durch Digital Medien Design Photography Gerald Beineke durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf

 

erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Vorliegend beruht die

 

Datenverarbeitung auf einer vertraglichen Vereinbarung und nicht auf einer widerruflichen

 

Einwilligung.

 

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Sie sind nicht verpflichtet, sich fotografieren zu lassen.

 

Die Angaben zu Ihrer Anschrift und Bankverbindung (je nach gewählter Zahlungsart) sind

 

notwendig für die Rechnungsstellung und Abwicklung der vereinbarten Zahlung, sowie – was

 

den Namen anbetrifft – die Zuordnung der Aufnahmen zu einer Person.

 

Stand der Datenschutzerklärung: 03.09.2019

 

 

 

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